Skip to content

News

Leitfaden für die Parlamentswahlen am 25. September 2022 - Wo, wann und wie wird gewählt

Wann und wo wird gewählt

 

Die Wahllokale sind ausschließlich am Sonntag, den 25. September 2022, von 7 bis 23 Uhr, geöffnet. Es ist grundsätzlich nur möglich, in der eigenen Wohnsitzgemeinde zu wählen. Die Sektionsnummer sowie die Adresse des Wahllokals können dem Wahlausweis entnommen werden.

 

Wer darf wählen

 

Zum ersten Mal in der Geschichte der Republik können alle Bürger, die in die Wählerlisten eingetragen wurden und volljährig sind, sowohl für die Abgeordnetenkammer als auch für den Senat wählen. Bisher war die Stimmabgabe für den Senat erst ab dem fünfundzwanzigsten Lebensjahr möglich. Italienische Staatsbürger, die im Ausland ansässig und in das Melderegister der im Ausland wohnhaften Italiener (kurz: AIRE) eingetragen sind, sowie Staatsbürger und deren zusammenlebende Familienangehörige, die sich vorübergehend für mindestens drei Monate im Ausland aufhalten, um dort zu arbeiten, zu studieren oder sich in ärztlicher Behandlung befinden, sind ebenfalls wahlberechtigt.

Nicht wahlberechtigt sind all jene Personen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren oder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.

 

Was muss zur Wahl mitgebracht werden

 

Zum Zwecke der Stimmabgabe müssen die nachstehenden Dokumente in das Wahllokal mitgebracht werden:

– ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass). Mitgliederausweise von Berufskammern sind nur dann zulässig, falls sie mit einem Foto versehen sind.

– der Wahlausweis. Falls dieser verloren gegangen oder vollständig ausgestempelt worden ist, kann am Wahltag im Wahllokal der Wohnsitzgemeinde ein Duplikat bzw. ein neuer Wahlausweis beantragt werden.

 

Stimmzettel

 

In allen Wahllokalen werden zwei verschiedenfarbige Stimmzettel ausgegeben: ein rosafarbener Stimmzettel für die Abgeordnetenkammer und ein gelber Stimmzettel für den Senat.

 

Wie wird gewählt

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Wahlberechtigte ihre Stimme gültig abgeben können.

  1. Erste Möglichkeit: Der Wähler kreuzt den Namen des Kandidaten / der Kandidatin im Einerwahlkreis mit einem „X“ an. In diesem Fall geht die Stimme auch an alle Parteien, die ihn/sie unterstützen.
  1. Zweite Möglichkeit: Der Wähler kreuzt ein Parteisymbol mit einem „X“ an: In diesem Fall geht die Stimme an diese Partei, aber auch an den Kandidaten / die Kandidatin im Einerwahlkreis.
  1. Dritte Möglichkeit: Die Stimme ist auch dann gültig abgegeben, wenn der Wähler sowohl den Namen des Kandidaten / der Kandidatin im Einerwahlkreis als auch das Symbol einer der ihn unterstützenden Partei mit einem „X“ ankreuzt.

 

Wann ist die Stimmabgabe ungültig

 

Die Stimme ist ungültig abgegeben, wenn der Wähler den Namen eines Kandidaten / einer Kandidatin einer bestimmten Koalition oder einer Partei und gleichzeitig eine nicht mit diesem zusammenhängende Liste ankreuzt (unzusammenhängende Stimme).

 

Was ist verboten

 

– Es ist grundsätzlich nicht möglich, in einem anderen Wahllokal als jenem, welches dem Wähler zugewiesen wurde, zu wählen. Dies auch dann nicht, falls der Wähler außerhalb seines Wohnorts studiert oder arbeitet. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen untergebracht sind, sowie Militärangehörige, Polizeibeamte und Mitglieder des Sektionswahlbüros außerhalb ihrer eigenen Gemeinde wählen dürfen.

 

– Auf dem Stimmzettel darf nur ein „X“ auf einem Parteisymbol oder auf dem Namen eines Kandidaten des Einerwahlkreises angebracht werden.

 

– Die Wahlkabine darf nicht mit einem  Mobiltelefon/Smartphone betreten werden. Dieses muss den Wahlhelfern vor der Stimmabgabe ausgehändigt werden. Der Stimmzettel darf nicht fotografiert werden. Es dürfen keine anderen Hilfsmittel für die Stimmabgabe verwendet werden als jene, welche von den Wahlhelfern bereitgestellt werden.

 

– Es ist verboten, das Wahllokal bewaffnet zu betreten und zwar auch dann, falls der Wähler im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist.

 

Der leere Stimmzettel

 

Dies ist eine gängige Praxis, wenn man seine politische Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen will. Der leere Stimmzettel hat keine Gültigkeit und beeinflusst das Endergebnis nicht.

 

Die Verweigerung der Wahl

 

Diese Praxis besteht darin, den Stimmzettel entgegenzunehmen und dem Präsidenten des Wahllokals zu erklären, dass man (aus welchem Grund auch immer) die eigene Stimme nicht abgeben möchte. Verweigerte Stimmzettel werden gezählt und sind gültig, im Gegensatz zu ungültigen oder leeren Stimmzetteln.

[addthis tool="addthis_inline_share_toolbox_15lq"]